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Flucht- und Rettungspläne |
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Flucht- und Rettungspläne sollen
- die Voraussetzungen schaffen für das Verhalten der Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall
- die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich ermöglichen
- die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch Hilfskräfte ermöglichen sowie
- eine schnelle Übersicht über Hilfsmittel wie Löschdecken, Feuerlöscher usw. schaffen.
Wir erstellen diese Pläne für Sie günstig und professionell nach der hierfür gültigen DIN ISO 23601 (früher DIN 4844-3) und BGV A8.

Wann müssen Sie Flucht- und Rettungspläne vorweisen?
§4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung vom 20. Juli 2007 fordert von Arbeitgebern das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen in Gebäuden und großflächigen Anlagen, wenn 'Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern'. Alles klar? Nein. Denn diese recht schwammige Formulierung hilft Ihnen leider kaum weiter. Wir beraten Sie uns setzen uns auch bei Bedarf mit der zuständigen Feuerwehr in Verbindung. So können Sie sich auf der sicheren Seite währen.
Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?
Inhalt und Ausführung richten sich nach den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 und teilweise auch nach den Vorgaben in den jeweiligen so genannten 'Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen'. Von diesen gibt es in Deutschland allerdings weit über 300 verschiedene. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne gesetzeskonform erzeugt werden.
Flucht- und Rettungsplan - und dann?
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um alles weitere - wir fassen die Pläne in hochwertige Rahmen und montieren diese auch in Ihrem Gebäude professionell an den entsprechenden Positionen.
Näheres zu Flucht- und Rettungsplänen finden Sie auch im Wikipedia - Artikel Flucht- und Rettungsplan
Sprechen Sie uns an!
Kontakt:
Telefon: (0 51 39) 97 20 40 3
e-Mail: Info (at) ideCAD.de
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